TechInPro GmbH
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Verträge und Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Abschluss des Vertrages gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Angebote der TechInPro GmbH sind stets freibleibend, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, anfallende Zollgebühren und gesetzliche Mehrwertsteuer werden, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, gesondert berechnet. Auslandslieferungen sind nur nach Vorkasse möglich. Im Falle des Zahlungsverzuges betragen die Verzugszinsen 12 % p. A. der Restforderung. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen der TechInPro GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Die TechInPro GmbH haftet nicht für Verzögerungen auf dem Postweg und Transport, für Betriebsstörungen außerhalb ihres Organisationsbereiches und für sonstige Ereignisse, es sei denn, die TechInPro GmbH, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, ist darüber hinaus die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden beschränkt. Sofern die TechInPro GmbH durch solche Ereignisse Liefertermine nicht einhalten kann, hat der Vertragspartner ihr einen angemessenen Aufschub, der auf maximal drei Monate begrenzt ist, zu gewähren. Nach Ablauf dieser Zeit sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Sollte die TechInPro GmbH durch von ihr nicht verschuldete Umstände von ihren Vorlieferanten nicht beliefert werden, obwohl sie rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatzansprüche sind gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit der Schaden im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung und bei sonstigen Schäden nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der TechInPro GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht ist. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt eine Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Die TechInPro GmbH ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden selbstständig verwertbar sind. Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Ware im Verzug so kann die TechInPro GmbH als Ersatz für ihre Aufwendungen 200,00 € verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Mehraufwendungen überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als diese Pauschale entstanden sind. Im Übrigen bleibt der TechInPro GmbH die Geltendmachung höherer nachgewiesener Mehraufwendungen vorbehalten. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Offensichtliche Transportschäden sind vom Besteller sofort bei der TechInPro GmbH anzuzeigen.
Von der TechInPro GmbH gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TechInPro GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und jeden Standortwechsel sowie Eingriff Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich der TechInPro GmbH mitzuteilen. Die Abtretung von Forderungen gegen die TechInPro GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung derselben.
Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. Die TechInPro GmbH kann statt nachzubessern auch eine Ersatzsache liefern. Wenn die TechInPro GmbH die Nachbesserung oder Nachlieferung verweigert bzw. wenn diese fehlschlagen, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, ersteres bei Werksleistungen nur, wenn die erbrachte Leistung wegen des Fehlschlagens der Nachbesserung für den Kunden ohne jedes Interesse ist oder die TechInPro GmbH die Nacherfüllung verweigert.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 1 Jahr ab Erbringung der Leistungen, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Die Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde nicht binnen drei Wochen seit Übergabe schriftlich rügt.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt nach BGB 5 Jahre bei Immobilien (Bauleistungen) und 2 Jahre für bewegliche Teile. Sie beginnt jeweils mit der Abnahme.
Auf alle Rechtsbeziehungen zu der TechInPro GmbH findet ausschließlich das bundesdeutsche Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Wittstock. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand Neuruppin vereinbart. Änderungen des Vertrages und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unwirksame Klauseln bewirken nicht die Unwirksamkeit des Vertrages. Sie sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommen. Die den Kunden betreffenden Daten werden innerhalb der Zulässigkeitsvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, gelten zusätzlich noch nachfolgende Bestimmungen:
9.1 Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Im Rahmend des Vertragsgegenstandes bestimmt die TechInPro GmbH, wie der Auftrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht, jedoch wird die TechInPro GmbH stets bemüht sein, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung zu tragen.
9.2 Die TechInPro GmbH darf vertragliche Pflichten durch Dritte erfüllen lassen. Die TechInPro GmbH steht für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.
9.3 Machen Änderungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Leistungen erforderlich, werden diese zu den jeweils bei der TechInPro GmbH üblichen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der TechInPro GmbH kostenlos jede erforderliche Unterstützung zur Durchführung des Vertrages zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen zu liefern. Der Auftraggeber sorgt auf Wunsch der TechInPro GmbH für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projekt und gibt ihr ohne besondere Aufforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
9.5 Der Auftraggeber kann einen Dienst- und/oder Werkvertrag zur Erbringung der vereinbarten Leistungen nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Endet die Vertragsbeziehung aus irgendeinem Grund vorzeitig, so hat die TechInPro GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehung vom Auftraggeber zu vertreten, so kann die TechInPro GmbH über die zuvor erwähnte Vergütung hinaus 20 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgeltes ohne Nachweis als Entschädigung fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
Stand 01.05.2020